Turnierordnung

                                                                                                                                                        
                                                                  
 
TURNIERORDNUNG
 Das 16.  Internationale Fußballturnier  Trofeo Delfino 22.-23. Mai 2010.
 
Art. 1 ORGANISATION
Das internazionale  FußballturnierTrofeo Delfino, veranstaltet von A.S.D. Tropical Coriano (Adresse in Coriano: Via Piane 100 – tel: 0541-657002 – fax: 0541-652074) in Zusammenarbeit mit der Gemeinde von Coriano und der Stiftung Euro-Sportring wird ausgetragen nach den Regeln des International Football Associa­tions Board (IFAB) (letzte Edition),in jedem Falle so lange kein anderer Artikel etwaige Änderungen beschreibt.Das Turnier findet am 22. und 23. Mai 2010 auf den Sportgeländen von Coriano, Rimini, Misano Adriatico und Riccione statt.
Der Turnierveranstalter hat die erforderliche Genehmigung zur Turnieraustragung von der FIGC erhalten.
 
Art. 2 KATEGORIE / SPIELZEIT / TURNIER-FORMEL
A  -  Spieler geboren vom 01.01.1991 bis zum 16ten Geburtstag. Spieldauer
       2 x 20 Minuten ohne Pause. Aufgrund unterschiedlicher Stichtage
       verschiedener Fußballverbände in der A-Jugend, spricht der Veranstalter
       folgende Ausnahmeregelungen aus:
       - Schweiz: alle Spieler geboren nach dem 01.01.1990
       - Italien: fünf Spieler geboren nach dem 01.01.1990
       Formel des Turniers: 4 Gruppen von 4 Mannschaften, Spiele wie 
       beschrieben in Spielschema.
B  -  Spieler geboren nach dem 01.01.93 bis zum 14. Geburtstag.
       Spieldauer 2 x 15 Minuten ohne Pause. Formel des Turniers:
       4 Gruppen von 4 Mannschaften, Spiele wie beschrieben in Spielschema.
C  -  Spieler geboren nach dem 01.01.95 bis zum 12. Geburtstag.
       Spieldauer 2 x 15 Minuten ohne Pause. Formel des Turniers: 2 Gruppen
       von 5 Mannschaften, Spiele wie beschrieben in Spielschema.
D  -  Spieler geboren nach dem 01.01.97 bis zum 10. Geburtstag mit einem
       maximum von 5 Spielern geboren 1998. Spieldauer 2 x 15 Minuten ohne
       Pause. Formel des Turniers: 3 Gruppen von 4 Mannschaften, Spiele wie
       beschrieben in Spielschema.
G15 - Spielerinnen geboren nach dem 01.01.95 bis zum 12. Geburtstag.
        Spieldauer 2 x 15 Minuten ohne Pause. Formel des Turniers:
        1 Gruppe von 4 Mannschaften, Spiele wie beschrieben in Spielschema.
G18 - Spielerinnen geboren nach dem 01.01.1992 bis zum 14. Geburtstag.
        Spieldauer 2 x 15 Minuten Pro Spiel ohne Pause. Aufgrund
        unterschiedlicher Stichtage verschiedener Fußballverbände in der G18-
        Jugend, spricht der Veranstalter folgende Ausnahmeregelungen aus:
        - Schweiz: alle Spieler geboren am oder nach dem 01.08.1990
        - Italien: fünf Spieler geboren am oder nach dem 01.08.1990
          Formel des Turniers: 1 Gruppe von 5 Mannschaften, Spiele wie
        beschrieben in Spielschema.   
M  -  Männer ohne Altersbegrenzung. Spieldauer 2 x 20 Minuten, ohne Pause. 
        Formel des Turniers: 2 Gruppen von 4 Mannschaften, spiele wie
        beschrieben in Spielschema.
M/7 - Männer ohne Altersbegrenzung. Spieldauer 2 x 20 Minuten, ohne Pause,
        7 gegen7.Formel des Turniers: 3 Gruppen von 4 Mannschaften, spiele
        wie beschrieben in Spielschema.
M35- Männer über 35 Jahre alt, vor 01.01.75 geboren. Spieldauer 2 x 20
        Minuten, ohne Pause. Formel des Turniers: 2 Gruppen von 5
        Mannschaften, spiele wie beschrieben in Spielschema.
        Erlaubt 4 spielern vor 01.01.80 geboren.
M35/7- Männer über 35 Jahre alt, vor 01.01.75 geboren. Spieldauer 2 x 20
        Minuten, ohne Pause, 7 gegen7. Formel des Turniers: 2 Gruppen von 4
        Mannschaften, spiele wie beschrieben in Spielschema.
        Erlaubt 2 spielern vor 01.01.80 geboren.
 
Art. 3 SPIELER AUSLEIHEN
Es ist gestattet Spieler auszuleihen (max. 3 Spieler) in den Kategorien B und C, soweit eine Freigabe gewährleistet ist. Zudem ist es auch nur gestattet Spieler von Teams auszuleihen die nicht an dem Turnier teilnehmen (nach F.I.G.C. Reglement). Die geliehenen Spieler sind, für die gesamte Dauer des Turniers, nicht untereinander austauschbar.
Jeder geliehene Spieler muß vor Beginn des Turniers ausgeliehen werden.
 
Art. 4 TEILNEHMERLISTE ( Sondergenehmigung F.I.G.C. – S.G.S. für die Anzahl Spieler).
Vor Anfang des Turnieres (bei Ankunft) müssen die teilnehmenden Mannschaften den Veranstaltern eine Liste von höchstens 20 Spielern vorlegen (Kat. M/7 und M35/7 mit 7-7 Spielern: 14), einschließlich der Ersatzspieler. Diese Teilnehmerliste ist die endgültige Version, etweige Änderungen im Nachhinein sind nicht erlaubt. Auf del Liste, die dem Schiedsrichter vor dem Spiel überreicht wird, dürfen höchstens 20
Teilnehmer (Kat. M/7 und M35/7  mit 7-7 Spielern: 14) stehen. Das Alter
der Teilnehmer wird vor Anfang jedes Spieles überprüft. Dieses geschieht ebenfalls seitens der verantwortlichen Personen des Sportgeländes,
mittels der Identitätskarten des Verbandes. Zu diesem Zwecke muss
jeder Fußballspieler mindestens 30 Minuten vor dem Anfang des
Wettkampfes auf dem Spielfeld anwesend sein.
 
Art. 5 AUSWECHSELN VON SPIELERN
a.  In den Kategorien A, G18, M und M35 ist es erlaubt 5 Spieler pro
    Mannschaft jederzeit während des Spieles und unabhängig von deren
    Spielrolle auszuwechseln.        
b. In den Kategorien B, C, und G15 ist es erlaubt 7 Spieler pro Mannschaft
    jederzeit während des Spieles und unabhängig von deren Spielrolle
    auszuwechseln.       
c.  In den Kategorien D ist es erlaubt die Spieler jederzeit  während des
    Spieles auszuwechseln. (Sondererlaubnis des F.I.G.C. – S.G.S.)  
d.  In den Kategorien M/7 und M35/7 ist es erlaubt 3 Spieler pro
    Mannschaft jederzeit während des Spieles und unabhängig von deren
    Spielrolle auszuwechseln.             
 
Art. 6 KLASSIFIZIERUNG
Die Rangliste der Gruppenspiele wird festgestellt auf Grundlage der folgenden Prinzipen:
Sieg drei Punkte, unentschieden einen Punkt und Verlust null Punkt. Sind zwei oder mehr Mannschaften punkgleich in ihrer Gruppe, gilt folgendes:           
a) das Ergebnis des direkten Begegnung(en); b) Unterschied vernetzt in den direkten Sitzungen(Treffen) unter den Paritätsmannschaften von Punkten;
c) die Gesamttordifferenz aller Spiele; d) wer die meisten Tore in allen Spielen erzielt halt; e) Das Los entscheidet.
 
Art. 7      SPIELDAUER
Die Spiele werden ausgetragen in zwei Hälfte (Sondergenehmigung für die Kategorie D)
Kat. A-M-M/7-M35-M35/7: 2 x 20 Minuten, Kat. B-C-D-G15-G18: 2 x 15 Minuten.
        
Art. 8         ELFMETERSCHIESSEN
(Bloß in Finale, Halbfinale oder andere Ausscheidungsspiele.)
Bei Unentschieden am Ende der Beiden Halbzeiten findet ein Elfmeterschießen statt. Dieses in Übereinstimmung mit dem System, das in regel 7 der Spielregeln und der offiziellen Entscheidungen festgelegt ist.
  
 
Art. 9 SCHIEDSRICHTER
Die Wettkämpfe werden von Schiedsrichtern, angeschlossen bei der FIGC/AIA geleitet. Die Wettkämpfe in der Kategorie E werden von Techniker oder Teamleitern, die zu diesem Zwecke vom verastaltenden Verein ausgewählt werden geleitet. In allen Fällen wird der Spielbericht, zusammen mit der beiliegenden Teilnehmerliste der Spieler, zur gegebenen Zeit dem veranstaltenden Ausschuss überreicht, damit er vom “ Sport Richter” (S.R.) kontrolliert werden kann.
 
Art. 10        KONTROLLORGAN DES TURNIERS
Als Kontrollorgan während des Turniers wird ein S.R. eingesetzt. Er und sein Ersatz werden vom zuständigen Ausschuss ernannt
 
Art. 11        SANKTIONEN
Finden automatisch statt (gilt für Turniere mit Spielen von beschränkter Spieldauer) (Sondererlaubnis der FIGC/SGS bezüglich der Kategorie D). In
den folgenden Fällen werden Sanktionen automatisch in die Tat umgesetzt:
-   Dem Spieler, der während eines Wettkampfes von Feld geschickt wird, ist es nicht erlaubt beim nächsten Spiel seiner Mannschaft mit von der Partie zu sein. Der offizielle Schiedsrichter kann jedoch eine schwerwiegendere Disziplinarstrafe verhängen.
-   Der Spieler, der eine zweite offizielle Verwarnung während des Turnierrs erhalten hat, wird fur das nächste Spiel gesperrt, auf Entscheidung des S.R.
Art. 12        EINSPRÜCH
Einsprüche gegen Entscheidungen des Schiedsrichters werden nicht akzeptiert. Einsprüche auf anderen Punkten müssen dem S.R. vorgelegt werden, dieses jedoch nicht später als 10 Minuten nach dem Spielende und zusammen mit einer Einspruchsumme von Euro 50,00. Eine Kopie dieses Einspruches muss auch dem Gegner zugestellt werden, auch dieses innerhalb von 10 Minuten nach dem Spielende.
 
Art. 13     ZUSATZARTIKEL
A.  Es ist nicht erlaubt das ein Spieler, der während eines Spiels 
      ausgewechselt ist, nochmal in den selben Spiel wieder als
      Wechselspieler eingesetzt wird.
B.  Jeden Mannschaft muss eine Person ernennen, die während der Spiele
    dieser Mannschaft als Linienrichter funktioniert ( mit Ausnahme des
    Kat.M/7 und M35/7)
C.  Im gleiche Turnier und in der gleiche Altersklasse ist es erlaubt mit mehr
     als nur einer Mannschaft desselben Vereins teilzunehmen  
    (Sondererlaubnis F.I.G.C. – S.G.S.).
D.  Bei Gruppenspielen kann das Spielergebnis einer Mannschaft für ungültig
    erklärt werden (es sei denn, der S.R. hat eine andere Entscheidung
    bekannt gegeben), wenn:
    - die betreffende Mannschaft ohne gültigen Grund zu spät zum Spiel
       erscheint;
    - die betreffende Mannschaft einen nicht berechtigten Spieler eingesetzt
       hat;
    - der Schiedsrichter ein Spiel abbrechen muss, aufgrund schlechten
       Benehmens der Spieler der betreffenden Mannschaft. In Zwischenrunde
       und Endspiele (wenn es sich Um eine direkte Ausscheidung handelt)
       verliert die Mannschaft, die abige Vergehen begangen hat, automatisch
       ihr Spiel mit dem Ergebnis 0-3.
E.  Jeden Mannschaft muss von mindestens einem Erwachsenen (älter als 18
    Jahre) begleitet werden. Name, Adresse und Geburtstag dieses
    Erwachsenen müssen klar und deutlich auf der Teilnehmerliste erscheinen.
    Diese Person ist in den Fällen, wie sie oben genannt werden,verantwortlich
     für das Benehmen seiner Speler. Dieses gilt nicht nur auf dem Spielfeld,
     sondern auf allen Orten, die der Gruppe zugänglich sind.
F.  Alle Berichte bezüglich schlechten Benehmens während der Spiele werden
    dem Nationalen Fussballverband der veranstaltenden Verein übermittelt.
    Von dort aus werden diese Informationen an die jeweiligen
    Nationalverbände der betreffenden Gruppen weitergeleitet.
G.  Die Trikots der Fußballspieler müssen mit den Nummern von 1 bis 20
     versehen sein (die Kategorie M/7 und M35/7 mit 7-7 Spielern: von 1 bis
     14). Jeden Verein soll sich deutlich von den Vereinsfarben
     unterscheidende Ersatztrikots mitbringen. Sind, nach Meinung des
     Schiedsrichters, die Farben der Vereine zu ähnlich, dann muss sich die
     Mannschaft, die zuerst im Spielplan genannt wird, umziehen.
H.  Der Turnier-Ausschuss behält sich das Recht vor, den Spielplan zu ändern,
     sollten unvorhergesehene Umstände eintreten.    
I.  Verantwortlichkeiten. Jede teilnehmende Mannschaft ist dafür
    verantwortlich, dass ihre Spieler adäquat versichert sind. Der
    veranstaltende Verein, der Turnierausschuss, die Stadt und die Stiftung
    Euro-Sportring sind für eventuelle Schäden, Verluste, Diebstahl von
    Eigentum oder Ausrüstung von Teilnehmern oder von den Vereinen, weder
    haftbar nicht  verantwortlich. Sie sind ebenfalls nicht für persönlichen
    Schaden oder Verletzungen der Teilnehmer veranwortlich, ausgenommen
    davon sin allerdings die Schiedsrichter der Spiele, für die
    Gesetzmäßigkeiten des FIGC gelten
 
Art. 14      ALLGEMEINES
In allen Fällen, die in diesen Turnierregeln nicht berücksichting werden, gelten die Anweisungen der Regeln des Verbandes, insofern sie sich damit vereinbaren lassen, und die Anweisungen der Ausgabe des, “Comunicato Ufficiale Nr.1” von der Jugend und Schulabteilung des Verbandes der laufenden Saison.
 
 
 
 
 
 
 
 
Euro-Sportring